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Vertragsabschluß
Diese Vertragsbedingungen der Firma Subtwo, Inh. Günter Josch, gelten für alle Aufträge und Bestellungen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Günter Josch. Auftragsannahme Angebote der Firma Subtwo sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend. Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Günter Josch bestätigt sind. Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungswürdigkeit, ist die Firma Subtwo berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Lieferzeit Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter Lieferung sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Lieferpflicht Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder Lieferfähigkeit infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstiger Ereignisse, die die Firma Subtwo nicht zu vertreten hat. Käufer und die Firma Subtwo sind unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt für diesen Fall berechtigt. Preise Die hier genannten Preise sind EURO-Preise inklusive der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. In Rechnung gestellt werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in EURO, soweit nicht hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Preise gelten, sofern nichts Anderes vereinbart wird, ab Lager zzgl. Transportkosten. Zahlungsbedingungen Die Belieferungen erfolgen gegen Einzugsermächtigung oder Vorkasse, sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Schecks werden erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt angenommen. Die Firma Subtwo ist nicht zur Annahme verpflichtet. Beanstandung von Mängeln Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall ist die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Lieferdatum begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Widerrufsrecht Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware an Günter Josch, Firma Subtwo, Kolpingstr. 3, D-49774 Lähden. Der Kunde trägt die Beweislast für Versendung und Zugang der zurückzusendenden Waren. Sie dürfen Ware, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden, zur Prüfung der Fehlerfreiheit aus der Verpackung nehmen. Bei einer darüber hinausgehenden Benutzung behalten wir uns vor, dem Kunden die Wertminderung und den Wert der Nutzung zu berechnen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist der Lieferant berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis entsprechen, z.B. bei verlöteten Bauteilen, Lautsprechern oder elektronischen Baugruppen. Die Rücksendungskosten werden seit dem 1.Januer 2005 generell nicht erstattet. Im Fall des Widerrufs zahlt der Lieferant einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden. Gewährleistung Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl durch die Firma Subtwo entweder auf Nachbesserung oder, soweit dieses nicht zufriedenstellend möglich ist, auf Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher Artikel und Güter. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Käufer Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche gem. § 476 a BGB sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit der Firma Subtwo diese ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr franko zurückzusenden. Die Firma Subtwo wird die Annahme von zurückgesandter, beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma Subtwo. Allgemeine Bestimmungen Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders vereinbart, ist Lähden Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gem. § 29 ZPO zulässig, ist der Sitz der Firma Subtwo in D-49774 Lähden. (Stand Januar 2007) |