Vertragsabschluß
Diese Vertragsbedingungen der Firma Subtwo, Inh. Günter Josch,
gelten für alle Aufträge und Bestellungen. Hiervon abweichende Bedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Günter Josch.

Auftragsannahme
Angebote der Firma Subtwo sind stets und in allen Teilen unverbindlich
und freibleibend. Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen,
wenn sie von Günter Josch bestätigt sind. Mit Auftragserteilung erklärt
der Käufer seine Zahlungsfähigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme
begründete Bedenken gegen die Zahlungswürdigkeit, ist die Firma Subtwo
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung
abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferzeit
Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit
eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt
nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit Übergabe und
widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware gilt die Lieferung
als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Schadenersatzansprüche
wegen nicht erfolgter Lieferung sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.

Lieferpflicht
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder Lieferfähigkeit
infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten
und sonstiger Ereignisse, die die Firma Subtwo nicht zu vertreten hat.
Käufer und die Firma Subtwo sind unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen
zum Rücktritt für diesen Fall berechtigt.

Preise
Die hier genannten Preise sind EURO-Preise inklusive der Mehrwertsteuer in
der gesetzlichen Höhe. In Rechnung gestellt werden die am Tage der Lieferung
gültigen Preise in EURO, soweit nicht hiervon abweichende Vereinbarungen
getroffen werden. Die Preise gelten, sofern nichts Anderes vereinbart wird,
ab Lager zzgl. Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Belieferungen erfolgen gegen Einzugsermächtigung oder Vorkasse,
sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen
unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Schecks werden
erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt angenommen.
Die Firma Subtwo ist nicht zur Annahme verpflichtet.

Beanstandung von Mängeln
Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder Frachtführer
gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen sind
bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen.
Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.
In jedem Fall ist die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Lieferdatum begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Widerrufsrecht
Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung
innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Für die Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware an
Günter Josch, Firma Subtwo, Kolpingstr. 3, D-49774 Lähden.
Der Kunde trägt die Beweislast für Versendung und Zugang der zurückzusendenden Waren.
Sie dürfen Ware, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden, zur Prüfung der
Fehlerfreiheit aus der Verpackung nehmen. Bei einer darüber hinausgehenden Benutzung
behalten wir uns vor, dem Kunden die Wertminderung und den Wert der Nutzung zu berechnen.
Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist der Lieferant berechtigt, die
Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung
dem entrichteten Kaufpreis entsprechen, z.B. bei verlöteten Bauteilen, Lautsprechern oder
elektronischen Baugruppen.
Die Rücksendungskosten werden seit dem 1.Januer 2005 generell nicht erstattet.
Im Fall des Widerrufs zahlt der Lieferant einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an
den Kunden zurück.
Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die nach Spezifikationen des Kunden
angefertigt wurden.

Gewährleistung
Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl durch
die Firma Subtwo entweder auf Nachbesserung oder, soweit dieses nicht
zufriedenstellend möglich ist, auf Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher
Artikel und Güter. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Käufer
Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche
gem. § 476 a BGB sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware
zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit der
Firma Subtwo diese ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr franko
zurückzusenden. Die Firma Subtwo wird die Annahme von zurückgesandter,
beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern. Der Rücktritt
wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache
Eigentum der Firma Subtwo.

Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders vereinbart, ist Lähden
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen. Ausschließlicher Gerichtsstand,
soweit gem. § 29 ZPO zulässig, ist der Sitz der Firma Subtwo in D-49774 Lähden.
(Stand Januar 2007)